Dysgnathien und Chirurgie der Kieferfehlstellungen

Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie

Die „orthognathe Chirurgie“ hat die korrekte Ausrichtung von Ober- und Unterkiefer zueinander und zum Gesichtsschädel zum Ziel. Dies kann durch einen chirurgischen Eingriff erreicht werden.

Synonym verwendet werden die Begriffe

  • Dysgnathiechirurgie,
  • Kieferorthopädische Chirurgie,
  • Skelettverlagerungschirurgie,
  • Umstellungsosteotomie,
  • oder Profilverbessernde Chirurgie.

Was heißt das genau? Betrifft mich das?

Es gibt viele verschiedene Fehlbisse. Deutliche Abweichungen vom „normalen“ Gesichtsprofil, wie z.B. ein Doppelkinn bei schlanken Gesichts- und Halsweichteilen oder eine zu kurze Oberlippe mit vorstehenden oberen Frontzähnen, sind nicht selten auf eine Dysgnathie zurückzuführen.

Auch wenn das Gesichtsprofil scheinbar nur in einem Kiefer betroffen ist, kann es im Einzelfall notwendig sein, Ober- und Unterkiefer korrekt auszurichten, um eine optimale Profilverbesserung zu erreichen.

Sofern mich das betrifft? Was kann ich tun?

Wenn Sie glauben, dass Sie selbst oder ein Familienangehöriger betroffen sind, sollten Sie sich beraten lassen. Der erste Ansprechpartner für ein Beratungsgespräch ist meist Ihr Hauszahnarzt oder Ihre Hauszahnärztin. Diese können beurteilen, ob eine Fehlbisssituation vorliegt.

Selbstverständlich beraten auch wir Sie nach Voranmeldung gerne.

Wann muss operiert werden?

Nicht jede Fehlstellung muss operativ behandelt werden. Die meisten Fehlstellungen, insbesondere wenn sie nicht sehr stark ausgeprägt sind, können von einer Fachärztin oder einem Fachzahnarzt für Kieferorthopädie allein und ohne Operation behandelt werden.

Auch in Fällen, in denen eine Operation notwendig ist, muss die Vor- und Nachbehandlung regelmäßig durch eine Kieferorthopädin oder einen Kieferorthopäden erfolgen. Wir verstehen uns als Partner*in in einem Team aus Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg*in, Kieferorthopäd*in und Zahnarzt*in, das für eine optimale Behandlung zusammenfinden muss.

Ein Fehlbiss kann sich von der Geburt bis zum jungen Erwachsenenalter hin entwickeln. Er kann angeboren oder erworben sein und auch in späteren Lebensabschnitten noch behandlungsbedürftig werden.

In der Regel wird ein Fehlbiss bei Jugendlichen während der Schulzeit behandelt. Eine Operation zur Beseitigung eines Fehlbisses wird dann häufig nach Abschluss des Wachstums bei jungen Erwachsenen durchgeführt. In besonders gravierenden Fällen kann ein operativer Eingriff auch bereits im frühen Erwachsenenalter erforderlich sein. Dies erfordert eine frühzeitige Beratung und die Abstimmung der Behandlungsplanung der*s Kieferorthopädin*en mit der*m Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgin*en. Ein gemeinsamer Behandlungsplan erleichtert und verkürzt die gesamte Behandlung.

Wie lange dauert eine Behandlung?

In der Regel ist bei einem Fehlbiss, dessen Therapie auch eine Operation erfordert, von einer mehrjährigen (1 bis 3 Jahre) Behandlungszeit auszugehen. Dies schließt eine kieferorthopädische Vor- und Nachbehandlung ein.

Die Operation wird ambulant vorbereitet, zur Operation wird die Patientin oder der Patient stationär aufgenommen. Die Dauer des stationären Aufenthaltes richtet sich nach dem Umfang der Operation, liegt aber auch bei komplexen Eingriffen in der Regel unter 14 Tagen. Arbeitsunfähigkeit kann in Abhängigkeit von der von der Patientin bzw. vom Patienten ausgeübten Tätigkeit noch darüber hinaus bestehen. Die früher notwendige feste Verschnürung von Ober- und Unterkiefer ist heute meist nicht mehr erforderlich. Nach der Operation wird die Behandlung kieferorthopädisch im Sinne einer Feineinstellung der Zahnposition zur fortgeführt.

Teilweise ist noch ein kurzer stationärer Aufenthalt zur Entfernung der Osteosynthesematerial ein halbes bis ein Jahr nach der Operation erforderlich.

Ist die Behandlung aufwendig oder gefährlich?

Die kombinierte kieferorthopädische und mund-, kiefer- und gesichtschirurgische Behandlung zur Beseitigung eines Fehlbisses erfordert eine gute Mitarbeit und eigene Motivation der Patient*innen. Es handelt sich mittlerweile um eine Routinebehandlung, die durch aufwendige vorbereitende Maßnahmen ein hohes Maß an Sicherheit bietet. Unsere Operation werden mithilfe von 3D Daten digital geplant und Operationsschablonen mit dem 3D-Drucker gedruckt.

Da es aber nicht nur ein einziges Standardverfahren der orthognathen Chirurgie, müssen individuellen Risiken im persönlich besprochen werden. Hierzu dient die Beratung in unserer Dysgnathie-Sprechstunde.

Was kostet eine Behandlung?

In der Regel werden die Kosten für eine notwendige Dysgnathie-Behandlung von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen. Notwendige kieferorthopädische Behandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bezahlt, erforderliche Operationen auch darüber hinaus. Für jede Patientin bzw. jeden Patienten muss ein individueller Behandlungsplan erstellt und von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Im Rahmen der modernen 3D Planung und Umsetzung ist ein Teil der Kosten durch die Patient*innen privat zu tragen.

Für Operationen, die nicht der Beseitigung eines Fehlbisses dienen, sondern eindeutig als ästhetische Operation einzuordnen sind, gibt es keine Kostenerstattung durch die Krankenkassen.

Kontakt & Terminvereinbarung

Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin ist in der Lage, Ihnen eine orientierende Beratung anzubieten. Wenn diese bereits erwähnt haben, dass eine Operation möglicherweise notwendig werden könnte, sollten Sie sich bei uns melden. Wir beraten Sie gerne im Rahmen unserer Dysgnathie-Sprechstunde.

Damit die richtige Ansprechpartnerin bzw. der richtige Ansprechpartner für Sie zur Verfügung steht, sollten Sie sich einige Tage zuvor anmelden. Wenn Sie Ihr Kind vorstellen möchten, ist für die Entscheidung, ob behandelt und operiert werden soll, die Anwesenheit beider Eltern oder Erziehungsberechtigten sinnvoll.

Alle verfügbaren Informationen über Patient*innen (besonders Röntgenbilder des Kopfes, Gipsmodelle) sind hilfreich und sollten zum Beratungsgespräch zur mitgebracht werden.

Sprechstundenzeit: Montags von 14.30-16.30 Uhr

Terminvergabe: 0551 3963848

E-Mail: mkg-ambulanz(at)med.uni-goettingen.de

Oberarzt

Dr. Dr. Norman Moser

Dr. Dr. Norman Moser

Kontaktinformationen

Oberarzt

Priv.-Doz. Dr. Dr. Boris Schminke

Kontaktinformationen

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